Erbrecht

In erbrechtlichen Angelegenheiten beraten wir den Erblasser hinsichtlich seiner testamentari-schen Gestaltung, den Erben oder die Erbengemeinschaft im Anschluss an den Erbfall und auch den Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten.

Wir beraten und vertreten Sie

- bei der Errichtung Ihres Testamentes oder Erbvertrages
- bei der Regelung der Unternehmensnachfolge
- bei der Errichtung des Nachlassverzeichnisses
- bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- bei der Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruches
- bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruches